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Pflegende Angehörige

03.09.2024

Gleiche Rahmenbedinungen für alle Spitexorganisationen

Spitex Schweiz fordert rasch klare und schweizweit verbindliche Rahmenbedingungen für die Anstellung von pflegenden Angehörigen. Zum einen muss zwingend die Qualität der Pflege durch die Angehörigen sichergestellt werden: Menschen, die andere 
pflegen, müssen entsprechend ausgebildet und professionell begleitet werden. Und zum anderen braucht es verbindliche und faire Anstellungsvorgaben für alle Organisationen, die pflegende Angehörige anstellen. Nur so kann eine qualitativ gute Pflege sichergestellt und unangemessener Profit durch die Anstellung von pflegenden Angehörigen verhindert werden.
 

Angehörige von pflegebedürftigen Menschen sind unbestritten eine wichtige Unterstützung 
für die Pflege zu Hause. Gemäss Bundesamt für Gesundheit übernehmen schweizweit rund 
600’000 Angehörige zu Hause Betreuungs- und Pflegeaufgaben. Organisationen mit einer 
Spitex-Bewilligung können pflegende Angehörige anstellen und finanzielle Vergütungen für 
die Leistungen der pflegenden Angehörigen erhalten. Seit einem Bundesgerichtsurteil von 
2019 ist dies ohne Grundausbildung möglich. Was bislang fehlt, sind klare und verbindliche 
Regeln für die Anstellung von pflegenden Angehörigen. Das führte dazu, dass es in der Schweiz Firmen gibt, die mit der Anstellung von pflegenden Angehörigen Profit machen. Das darf nicht sein. 
Pflege-Qualität und Finanzierung müssen sichergestellt sein
Spitex Schweiz fordert darum die Politik auf, rasch verbindliche und schweizweit einheitliche Rahmenbedingungen für die Anstellung von pflegenden Angehörigen zu schaffen. Die wichtigsten Punkte:
• Qualität durch Ausbildung und professionelle Begleitung: Die Qualität in der Angehörigenpflege muss sichergestellt sein. Pflegende Angehörige ohne pflegerische Vorkenntnisse müssen zwingend eine Grundausbildung absolvieren und kontinuierlich von 
Fachpersonen der anstellenden Organisation begleitet werden. Nur so kann die Qualität der Pflege sichergestellt werden.

  • Verbindlicher Arbeitsvertrag und faire Bezahlung: Werden pflegende Angehörige angestellt, haben sie das Recht auf einen Arbeitsvertrag und eine faire Entlöhnung. Es 
  • braucht klare Regeln, welche Leistungen durch die Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) wie hoch entschädigt werden. Zulasten der OKP dürfen nur Grundpflegeleistungen erbracht werden, keine Betreuungsleistungen.
  • • Definition von «pflegenden Angehörigen»: Heute kann grundsätzlich jede Person als 
  • «pflegende Angehörige» angestellt werden. Es ist beispielsweise keine Altersgrenze festgelegt und es gibt keine Vorgaben zu Verbindlichkeit und Verantwortung gegenüber der zu pflegenden Person. Auch hier braucht es verbindliche Vorgaben, damit die Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden sichergestellt ist.

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