EFAS - Abstimmung 24.11.24
Das Schweizer Stimmvolk hat der «einheitlichen Finanzierung im Gesundheitswesen» zugestimmt. Mit 53.6% (Resultat um 15 Uhr) ist dies ein Bekenntnis zu dieser wichtigen Reform, die auch Spitex Schweiz künftig mit Überzeugung mittragen wird. Thomas Heiniger, Präsident Spitex Schweiz, betont: «Wir haben zusammen einen wichtigen Grundstein im Schweizer Gesundheitswesen gelegt. Das freut mich. Die einheitliche Finanzierung wird die Gesundheitsfinanzierung transparenter und einfacher machen, Fehlanreize beseitigen und – ganz wichtig – die koordinierte Versorgung und im Speziellen die Pflege stärken.» Thomas Heiniger betont aber auch, dass die grosse Arbeit bis zur Umsetzung 2032 im Pflegebereich erst noch vor uns liegt: «Jetzt müssen vergleichbare Datengrundlagen geschaffen, Tarifstrukturen ausgearbeitet und letztlich konkrete Tarife verhandelt werden. Diese Arbeiten wird Spitex Schweiz gemeinsam mit den anderen Pflegeverbänden und den Finanzierern ab 2025 in Angriff nehmen.». Spitex Schweiz wird laufend darüber informieren.
Kampagne «Ja zur einheitlichen Finanzierung»
Am 24.11.2024 stimmen wir über die einheitliche Finanzierung der Leistungen im Gesundheitswesen ab. Die heutige Finanzierung ist kompliziert und führt zu Fehlanreizen. So werden in der Schweiz beispielsweise noch immer zu viele Behandlungen stationär statt ambulant durchgeführt. Das ist teilweise eine teure Ressourcenverschwendung. Die Reform stärkt die Hausarztmedizin, fördert gezielt die kostengünstigere ambulante Behandlung und verbessert die Koordination unter den Leistungserbringern. Die Patientinnen und Patienten sind besser betreut, es gibt weniger unnötige Behandlungen und Doppelspurigkeiten. Die Reform entlastet dadurch auch die Prämienzahlenden.
Bundesrat, Parlament und sämtliche Leistungserbringer stehen geschlossen hinter der Reform. Gegen das Gesetz haben die Gewerkschaften das Referendum ergriffen. Darum stimmen wir nun darüber ab. Damit die einheitliche Finanzierung eingeführt werden kann, braucht es am kommenden 24. November eine Mehrheit der Schweizer Stimmbevölkerung, die dem Gesetz zustimmt. Das gelingt nur mit Ihrer Unterstützung!
Von der uneinheitlichen zur einheitlichen Finanzierung
Heute werden stationäre Leistungen im Spital durch die Kantone (55%) und die obligatorische Krankenpflegeversicherung OKP (45%) getragen. Die Leistungen ambulanter Leistungserbringer und spitalambulante Leistungen werden zu 100% durch die OKP übernommen. In der Pflege werden die Beiträge der OKP und der Patientinnen und Patienten mit der Restfinanzierung ergänzt. Die Restfinanzierung wird unterschiedlich geregelt: Kanton, Gemeinden oder Kanton und Gemeinden gemeinsam).
Ab 2028 sollen ambulante und stationäre Leistungen einheitlich finanziert werden, ab 2032 auch die Pflegeleistungen. "Einheitlich finanziert" heisst, dass es zwischen OKP und öffentlicher Hand einen fixen Kostenteiler gibt, wie heute im spital-stationären Bereich. Dieser Teiler liegt bei 26.9% für die Kantone und 73.1% für die OKP. Im Bereich Pflege hat das Parlament im Rahmen eines politischen Kompromisses an der Erhebung des Patientenbeitrags festgehalten.
Herausforderungen der Pflege
Die Pflege sieht sich mit verschiedenen Herausforderungen konfrontiert:
- 2019 wurden – aus kaum nachvollziehbaren Gründen – die Beiträge der OKP an die SpitexLeistungen um 3.6% gekürzt.
- In verschiedenen Kantonen wurden in den vergangenen Jahren Sparmassnahmen auch bei der Restfinanzierung getroffen.
- Spezialisierte Leistungen (wie Palliative Care, Demenzpflege, Kinderspitex) werden in den Kantonen unterschiedlich vergütet.
- Die Patientenbeteiligungsbeiträge variieren von Kanton zu Kanton, aber auch von ambulant zu stationär.
- SpitexOrganisationen schliessen sich mit anderen Spitex-Organisationen zusammen (horizontale Integration), aber auch Zusammenschlüsse mit stationären Leistungserbringern (Pflegeheim, Spital; vertikale Integration) sind häufig. Uneinheitliche Finanzierungen über die Gemeindegrenzen oder die Branchen hinweg sind administrativ aufwändig.
- Die finanziellen Aussichten der öffentlichen Haushalte und die demografische Entwicklung erhöhen den Druck auf die Pflege weiter.
Was soll sich mit EFAS verbessern?
- Beim Entscheid für optimal geeignete Pflegeleistungen steht die betroffene Person im Zentrum und nicht die finanziellen Überlegungen.
- Die Kostenanteile zwischen den Finanzierern sind klar und einheitlich geregelt: Steigende Kosten werden von allen Kostenträgern getragen.
- Grundsätzliche Fehlanreize im Gesundheitswesen aufgrund verschiedener Interessen der Finanzierer und vor dem Hintergrund steigender Pflegekosten werden behoben.
- Die integrierte Versorgung an den Schnittstellen wird gefördert, innerhalb der Pflege einerseits und mit anderen Versorgungsbereichen andererseits. Das «Silo»Denken wird reduziert.
- Die Leistungserbringung wird dank geringerer administrativer Hürden erleichtert, was im Interesse der pflegebedürftigen Personen ist.
- Mit einer einheitlichen Finanzierung können verschiedene der oben skizzierten und heute blockierten Herausforderungen angegangen werden, z.B.:
- Beteiligung der OKP an der Kstenentwicklung
- Einheitliche Vergütung vn spezialisierten Leistungen
- Keine kurzfristigen Sparübungen durch die Restfinanzierer
Weiter zur Medienmitteilung des JA-Kommitees (Spitex Schweiz ist Mitglied)