Der § 16 des kantonalen Gesundheitsgesetzes verpflichtet alle Gemeinden im Kanton Schwyz die Mütter- und Väterberatung sicherzustellen.
Die Beanspruchung der Mütter- und Väterberatung ist freiwillig und kostenlos. Einzelne Beratungsstellen kennen eine Einschreibegebühr.
Die Mütter- und Väterberatung bietet Erziehungsberechtigten mit Säuglingen ab Geburt und Kleinkindern bis zum Eintritt in den Kindergarten telefonische Beratung, Hausbesuche und Sprechstunden an. Sie dient der Beratung, Gesundheitsförderung und Prävention im Frühbereich.
Die Hauptaufgaben der fachlich qualifizierten und sozial und persönlich kompetenten Mitarbeiterinnen umfassen: