Per 1. April 2025 heissen fünf von sechs Mütter- und Väterberatungsstellen neu Fachstelle Frühe Kindheit. Diese Bezeichnung kommt nicht von ungefähr. Der neue Berufsabschluss lautet Berater:in Frühe Kindheit und die Aufgabengebiete sind vielseitiger und komplexer geworden.
Die Fachpersonen stärken die Gesundheits-, Sozial-, Selbst- und Erziehungskompetenz der Bezugspersonen mit dem Ziel, die körperliche, geistige und seelische Entwicklung des Kindes zu fördern.
Seit dem 1. März können Zuweiser wie die freipraktizierenden Hebammen, Spitäler, Kinderärzte die Eltern mit Kindern direkt über die Online Anmeldeplattform OPAN bei der zuständigen Fachstelle Frühe Kindheit, resp. Mütter- und Väterberatungsstelle anmelden.
Der § 16 des kantonalen Gesundheitsgesetzes verpflichtet alle Gemeinden im Kanton Schwyz die Mütter- und Väterberatung sicherzustellen.
Die Beanspruchung der Mütter- und Väterberatung ist freiwillig und kostenlos. Einzelne Beratungsstellen wie die Fachstelle Frühe Kindheit March, Mütter- und Väterberatungsstelle Schwyz und Mütter- und Väterberatung Arth-Goldau erheben aufgrund der Leistungsvereinbarung mit der Gemeinde einmalig eine Einschreibegebühr von CHF 30.00.
Die Mütter- und Väterberatung bietet Erziehungsberechtigten mit Säuglingen ab Geburt und Kleinkindern bis zum Eintritt in den Kindergarten telefonische Beratung, Hausbesuche und Sprechstunden an. Sie dient der Beratung, Gesundheitsförderung und Prävention im Frühbereich.
Die Hauptaufgaben der fachlich qualifizierten und sozial und persönlich kompetenten Mitarbeiterinnen umfassen: